Die Feuerbestattung in Frankfurt

Bei der Feuerbestattung in Frankfurt am Main wird der Verstorbene in einem Krematorium für Frankfurt dem Feuer übergeben und eingeäschert, infolgedessen wird die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Durch kostengünstigere Särge und kleinere Grabstätten sowie Grabmale ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als eine Erdbestattung. 

Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Beantwortung der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht mehr zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen.

Um unnatürliche Todesursachen auszuschließen, erfolgt vor der Einäscherung eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau und Einäscherungsfreigabe - durch einen Amtsarzt. In Bayern erfolgt die Freigabe zur Einäscherung durch die zuständige Polizeidienststelle.

Möglichkeiten der Trauerfeier

Bei Feuerbestattungen in Frankfurt

Bei einer Feuerbestattung bestehen viele Gestaltungsmöglichkeiten zur Trauerfeier. Sie können beispielsweise:

  • Vor der Einäscherung im Krematorium einen persönlichen Abschied am offenen Sarg gestalten.
  • Die Trauerfeier in der Trauerhalle kann mit geschlossenem Sarg vor der Einäscherung erfolgen und infolgedessen wird der Verstorbene ins Krematorium überführt.
  • Die Trauerfeier kann nach der Übergabe ans Feuer mit der Urne gestaltet werden. Dies hat den Vorteil, Trauerfeier und Urnenbeisetzung an einem Tag durchführen zu können.
  • Die Urne kann selbstverständlich auch ohne vorherigen Abschied und Trauerfeier beigesetzt werden. Hierfür wird in Abstimmung mit Ihnen ein Termin zur Urnenbesetzung vereinbart.

Maßgeblich sind Ihre Vorstellungen und Wünsche zur Bestattungsdurchführung.

Urnenausstellung Frankfurt

Für die Trauerfeier und Urnenbeisetzung entscheiden Sie sich für eine Schmuckurne (auch Überurne genannt).  Die Vielzahl an unterschiedlichen Urnen ist nahezu unbegrenzt.  Je nach Bestattungsort und Friedhofssatzung müssen die Urnen den jeweiligen Vorschriften entsprechen. Beispielsweise dürfen Urnen für eine Baum- oder Waldbestattung nur aus biologisch abbaubaren Materialien gefertigt sein, um den Waldboden nicht unnötig zu belasten.  In unserer Urnenausstellung oder in Urnenkatalogen der verschiedenen Hersteller können Sie sich für eine Urne nach Ihren Vorstellungen entscheiden.