Bestattungsartikel | Euro |
---|---|
Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung | 395,- |
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen | 45,- |
Weißes Talar (Sterbehemd) | 20,- |
Biologisch abbaubare Urne für Bestattungswälder und Friedhöfe, ab | 40,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung Verstorbener am Sterbeort | 119,- |
Eine Überführung mit dem Bestattungswagen innerhalb Südhessen | 190,- |
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung) | 75,- |
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof | 95,- |
Erledigung der Behördengänge
| 170,- |
Persönliches Trauergespräch und / oder telefonische Beratung zum Trauerfall | 100,- |
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.) | 1.249,- |
Fremdleistungen | |
Einäscherung des Verstorbenen im Krematorium | 534,- |
Amtsärztliche Untersuchung | 61,- |
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 595,- |
Summe Eigen- und Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 1.844,- |
Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung: 069 60625740 oder 0160 96400011
Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit der Frankfurter Pietät Steffen Grossmann e.K., Am Ruhestein 4, 60529 Frankfurt am Main dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.
In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie einer blauen Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Unter den 36 Friedhöfen von Frankfurt am Main hat der Hauptfriedhof die größte Bedeutung; zwar ist dieser nicht der älteste Gottesacker der Stadt, doch zweifelsfrei der mit fast 80.000 Grabstätten größte und gemessen an seinen historischen Gräbern wahrscheinlich die wertvollste letzte Ruhestätte. Im seinerzeit typischen Stil eines englischen Landschaftsparks nach Plänen des Stadtgärtners Sebastian Rinz am 1. Juli 1828 eröffnet. Im Laufe der nun mehr beinahe 200 jährigen Friedhofsgeschichte ist der ursprünglich 7 ha große Friedhof durch zahlreiche Erweiterungen der Friedhofsfläche auf etwa 68 ha angewachsen.
Die Frankfurter Friedhöfe dienen der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an Verstorbene. Möglich ist die Bestattung aller Mitmenschen, die zum Zeitpunkt ihres Todes Mitbürger der Stadt Frankfurt am Main waren, innerhalb des Stadtgebietes (wie beispielsweise in einem Krankhaus oder Seniorenheim) verstorben sind, ein Recht an einer Grabstätte besitzen oder vor ihrem Umzug in ein Pflegeheim oder vergleichbaren Einrichtung außerhalb der Stadtgrenzen Einwohner der Stadt Frankfurt am Main waren.
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium dem Feuer übergeben und eingeäschert, infolgedessen wird die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt. Durch kostengünstigere Särge und kleinere Grabstätten sowie Grabmale ist die Feuerbestattung, trotz anfallender Kosten im Krematorium, oftmals günstiger als eine Erdbestattung.
Grundsätzlich ist der Wille des Verstorbenen bei der Beantwortung der Bestattungsart maßgeblich. Eine zu Lebzeiten niedergeschriebene Willenserklärung ist jedoch nicht mehr zwingend nötig. Liegt diese nicht vor, und der Verstorbene hat zu Lebzeiten keine Bestattungsart festgelegt, liegt die Entscheidung bei den Hinterbliebenen.
Um unnatürliche Todesursachen auszuschließen, erfolgt vor der Einäscherung eine gesetzlich vorgeschriebene zweite Leichenschau und Einäscherungsfreigabe - durch einen Amtsarzt. In Bayern erfolgt die Freigabe zur Einäscherung durch die zuständige Polizeidienststelle.
Eine grundlegende Entscheidung im Trauerfall ist die Bestattungsform und die Grabart. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Bestattungsform und Grabart birgt Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig diese im Vorfeld eingehend zu besprechen, um dann eine Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Auf diese Weise erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten. Nutzen Sie unsere Angebotsanfrage:
Wahlgrabstätten: Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahren und höchstens 40 Jahren verliehen werden kann und deren Lage gemeinsam mit dem Grabnutzungsberechtigten mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht wird. Diese Grabart kann für Feuerbestattungen und Erdbestattungen gewählt werden.
Reihengrabstätten: Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, wie der Name dieser Grabart bereits andeutet werden diese Gräber der Reihe nach innerhalb eines festgelegten Grabfeldes belegt und im Trauerfall nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt. Das Nutzungsrecht bei Reihengräbern kann im Gegensatz zu Wahlgräbern nicht verlängert und ferner darf in einem Reihengrab grundsätzlich nur eine Person bestattet werden.
Urnenwände: In Urnenwänden (auch Kolumbarien genannt) werden Kammern als Urnenwahlgrabstätten in verschiedenden Ausführungen in der Friedhofssatzung angeboten. Meistens kann eine Urnenkammer mit zwei Urnen belegt werden. Die Nutzungsberechtigten können die Urnenverschlußplatte für die Urnenkammer bei einem Steinmetz beschriften lassen.
Rasengrabstätten: Rasengräber können als Wahl- und Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen erworben werden. In einer als Grabfeld ausgewiesneen Rasenfläche ohne individuelle durch die jeweilige Familie vorgenommene Grabbepflanzung sind persönlich gestaltete Grabplatten erdbündig im Boden eingelassen.
Trauerhain: Trauerhaine bieten die Möglichkeit der Naturbestattungen unter Bäumen. Es stehen Urnenwahlgrabstätten wie auch Urnenreihengrabstätten zur Verfügung. Bei den Wahlgrabstätten wird eine beschriftete, einheitliche Grabplatte bündig in den Boden am Bestattungsbaum eingelassen. Bei Reihengrabstätten bringt die Friedhofsverwaltung an dem Bestattungsbaum eine beschriftete Namenstafel an.
Anonyme Bestattungen: Diese Bestattungsform ist in einem Reihengrab für Erdbestattungen sowie als Urnenbeisetzung bei Feuerbestattungen in einer als Grabfeld ausgewiesenen Rasenfläche möglich. Eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung ist nicht möglich. Jedoch kann eine Trauerfeier in der Trauerhalle erfolgen und die Urne oder der Sarg wird infogledessen an einem unbekannten Tag unter Ausschluß der Öffentlchkeit durch die Friedhofsverwaltung beigesetzt. An den anonymen Grabfeldern sind Denkmäler platziert an denen Blumenschmuck für die Verstorbenen abgelget werden kann. Die Ablage von Blumen auf der Rasenflächen ist untersagt und werden konsequent von den Friedhofsmitarbeitern an das vorgesehene Denkmal verlegt.
Bestattungskosten: Die Gebührenauflistung ist beispielhaft und zeigt vier Bestattungsformen, mit den nach der derzeit gültigen Friedhofsgebührensordnung.
Die dort dargestellten Gebühren werden direkt von der Stadt Frankfurt am Main erhoben.
Bestattungskosten (Beispiele) Quelle: Friedhofsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main |
Erdreihengrabstätte | Euro | Urnenreihengrabstätte | Euro | |
Bestattungsgebühr | 1.596,- | Beisetzungsgebühr | 1.006,- | |
Reihengrabstätte (20 Jahre) | 1.117,- | Reihengrab (20 Jahre) | 435,- | |
Trauerhalle (Kategorie A) | 252,- | Trauerhalle (Kategorie A) | 252,- | |
Gesamtkosten * | 2.965,- | Gesamtkosten ** | 1.693,- | |
Erdwahlgrabstätte | Euro | Urnenwahlgrabstätte | Euro | |
Bestattungsgebühr | 1.596,- | Beisetzungsgebühr | 1.006,- | |
Einzel-Erdwahlgrab (25 Jahre) | 1.751,- | Urnenwahlgrab | 1.698,- | |
Trauerhalle (Kategorie A) | 252,- | Trauerhalle (Kategorie A) | 252,- | |
Gesamtkosten * | 3.599,- | Gesamtkosten ** | 2.956,- |
* ohne Nutzung des Totenhauses (Kühlungskosten) - ** ohne Kremationskosten - Stand: 19.12.2023 |
Vorauserwerbe: Nutzungsrechte können zur Vorsorge für die Dauer von mindestens 5 Jahren verliehen werden.
Ruhefristen: Für Verstorbene, die in einem Sarg oder in einer Urne bestattet werden, betragen im Allgemeinen 20 Jahre.
Friedhofsverwalter des Friedhofsbezirks Nord Herr Reinhold Rausch Telefon: +49 069 212-70536
Öffnungszeiten der städtischen Friedhöfe November - Februar 7.00 Uhr - 17.00 Uhr | Allgemeine Auskünfte und Grab-Beanstandungen: Grabmal-Anträge und Grab-Räumungen: Grab-Erwerbe:
Friedhofsgebühren und Friedhofsatzung stehen Ihnen unter https://friedhof-frankfurt.de zur Verfügung. |
Beim Aufruf von Google Maps werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Anbieter, die Google Inc. gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Grabarten:
Sitzplätze in der Trauerhalle: 10
Der Gesamtpreis einer Bestattung inklusive Friedhofsgebühren ist für Bestatter ohne Informationen über den beisetzenden Friedhof sowie der gewünschten Grabart nicht möglich. Dies liegt daran das jede Gemeinde oder Stadt über eine eigene Friedhofssatzung verfügt. Die Friedhofsgebührenordnung bestimmt alle Preise für erbrachte Leistungen auf den jeweiligen Friedhöfen. Die Friedhofskosten werden insbesondere durch den Neuerwerb einer Grabstätte oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an einem Grab bestimmt. Folgerichtig kann ein Bestattungsunternehmen ohne Kenntnisse über den beisetzenden Friedhof diese Gebühren nicht kalkulieren.
Allerdings ist es jeder Pietät sehr wohl möglich Preise für seine Eigenleistungen im Vorfeld zu nennen. Wie beispielsweise die Kosten für einen Sarg, eine Urne oder die Erledigung von Bestattungsformalitäten, selbst die Kostenpauschale für Überführungsdienste innerhalb festgelegter Umkreise können genannt werden. Insbesondere Bestattungsartikel wie Särge, Urnen und Talare haben einen vom Friedhof unabhängigen festen Preis. Kurzum; jedes Bestattungsunternehmen kann all seine Beerdigungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikel im Vorfeld kalkulieren und in einer Preisliste für jeden Interessierten zugänglich veröffentlichen.
Wir als Frankfurter Pietät haben daher eine offene Preisliste und bieten eine eingehende Beratungsleistung. Sodass es jedem Interessierten sowie Trauernden möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen, zu vergleichen und eine bewusste Entscheidung für einen Bestatter oder anderen Fachbetrieben aus dem Bestattungswesen treffen zu können. Die Preise unserer Bestattungsdienstleistungen und Bestattungsartikel teilen wir Ihnen bereits verbindlich auf unserer Internetseite in der jeweiligen Rubrik mit. Alle Leistungen können im persönlichen Beratungsgespräch (auch bei Ihnen zu Hause) besprochen und beauftragt werden.