Erdbestattungen in Frankfurt

Die Erdbestattung bietet eine Vielzahl an Bestattungsmöglichkeiten in Frankfurt:

Die beiden wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten für eine Erdbestattung in Frankfurt:


Bestattungskosten für eine Erdbestattung in Frankfurt

Bestattungskosten: Bestattungshaus und Friedhofsgebühren

Bestattungsartikel 

Euro

Heller Erlesarg (F117): doppeltes Deckblatt und Innenausstattung 

995,-
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen   50,-
Weißes Talar (Sterbehemd)   25,-
   
Fachliche Dienstleistungen    
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung Verstorbener am Sterbeort   119,-
Eine Überführung mit dem Bestattungswagen (innerhalb Südhessen)  211,-
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung)   75,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge, z.B.: 

  • Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt
  • Abmeldung der Kranken- und Pflegevewrsicherung, Rententräger
  • Meldung an das Nachlassgericht und Einwohnermeldeamt
  • Ggf. Beantragung der Vorauszahlungen zur Witwenrente 
190,-

Formalitäten zum Bestattungsantrag bei der Friedhofsverwaltung und

Organisation zur Vorbereitung zur Durchführung der Erdbestattung auf dem Friedhof

  245,-
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.)  1.910,-
   
Friedhofsgebühren der Stadt Frankfurt  
Erdreihengrab: für einen Sarg mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren 1.182,-
Erdbestattungsgebühr: Sargträger, Öffnen und Schließen der Grabstätte 1.659,-
Optional: Nutzung der Trauerhalle zur Trauerfeier auf dem Friedhof 280,-
Summe Friedhofsgebühren 3.121,-
   
Gesamtsumme Bestattungshaus und Friedhofsgebühren (inkl. MwSt.) 5.031,-

Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit der Frankfurter Pietät Steffen Grossmann e.K., Am Ruhestein 4, 60529 Frankfurt am Main dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.

Bestattungskosten in Frankfurt für eine Erdbestattung: Bestattungshaus und Friedhofsgebühren, zum ausdrucken.

Erle Sarg Frankfurt

In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Erlesarg (F117) inkl. doppelten Deckblatt und Sarginnenausstattung sowie einem Grabkreuz dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.

Grabkreuz Frankfurt

Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung!
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen:

Bestatter mit erfolgreich abgelegter Prüfung zur Bestattungsfachkraft.

 069 60625740

 0160 96400011

 info@frankfurter-pietaet.de

 Am Ruhestein 4

60529 Frankfurt am Main


Die Erdbestattung in Frankfurt am Main

Die Erdbestattung (auch Körperbestattung genannt) ist eine bundesweit traditionelle Bestattungsform der Bestattungsdurchführung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bestattet. Die Grabstätte wird direkt nach der Bestattung mit einem Grabkreuz namentlich gekennzeichnet, einige Zeit später erfolgt die Errichtung eines Grabmals. Auf einigen Friedhöfen werden auch anonyme Erdbestattungen durchgeführt. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgt die Erdbestattung auf kommunalen und kirchlichen Friedhöfen.


Bestattungskosten der Stadt Frankfurt am Main

Nach derzeit gültiger Friedhofsgebührenordnung

Bestattungskosten: Die Gebührenauflistung ist beispielhaft und zeigt zwei Bestattungsformen, mit den nach der derzeit gültigen Friedhofsgebührensordnung. Die dort dargestellten Gebühren werden direkt von der Stadt Frankfurt am Main erhoben.

Bestattungskosten (Beispiele) Quelle: Friedhofsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main
Erdreihengrabstätte Euro   Erdwahlgrabstätte Euro
Bestattungsgebühr  1.659,-    Bestattungsgebühr 1.659,-
Reihengrabstätte (20 Jahre) 1.182,-    Einzel-Erdwahlgrab (25 Jahre) 1.855,-
Trauerhalle (Kategorie A) 280,-    Trauerhalle (Kategorie A) 280,-
Gesamtkosten * 3.121,-    Gesamtkosten ** 3.794,-
* ohne Nutzung des Totenhauses (Kühlungskosten) - ** ohne Kremationskosten - Stand: 01.01.2025

Vorauserwerbe: Nutzungsrechte können zur Vorsorge für die Dauer von mindestens 5 Jahren verliehen werden.

Ruhefristen: Für Verstorbene, die in einem Sarg bestattet werden, betragen im Allgemeinen 20 Jahre.

 

Das Erdreihengrab: Die Nutzungsdauer von 20 Jahren ist nicht zu verlängern!

Das Erdwahlgrab: Die Nutzungsdauer von 25 Jahren kann verlängert werden!


Friedhofssatzungen der Stadt Frankfurt am Main

Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 01.01.2025.

Bestattungsfinanzierung in Frankfurt

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung aller anfallenden Bestattungskosten!

Zusammensetzung von Bestattungskosten in Frankfurt

Bestattungskosten in Frankfurt setzen sich grundsätzlich aus diesen 3 Kostenblöcken zusammen: 

Eigenleistungen: z.B.: Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Erledigung der Bestattungsform­alitäten, usw.

Fremdleistungen: z.B.: Einäscherungsgebühren des Krematoriums, zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium, usw.

Gebühren: z.B.: Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Urnenbeisetzungsgebühren oder Erdbestattungsgebühren, Trauer­hallennutzung,  usw.

Fehlt einer der genannten Kostenblöcke ist die Kostenaufstellung für Frankfurt unvollständig! Es gibt immer wieder Angebote im Internet, die insbesondere zwingend notwendige Fremdleistungen und Friedhofsgebühren nicht nennen. Bleiben Sie daher bitte aufmerksam und prüfen vorliegende  Bestattungskostenaufstellungen im eigenen Interesse sorgfältig! Ferner empfehlen wir sich ausschließlich an Bestattungshäuser zu wenden, die einen Ausbildungs- und Qualifikationsnachweis vorzeigen können!


Hauptfriedhof Frankfurt am Main

Eine Erdbestattung ist auf allen Frankfurter Friedhöfen möglich.
Der Hauptfriedhof ist jedoch der meistgenutzte Friedhof:

Der Weg zum Hauptfriedhof in Frankfurt am Main

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Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
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Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.