Die beiden wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten für eine Erdbestattung in Frankfurt:
Bestattungsartikel | Euro |
---|---|
Heller Erlesarg (F117): doppeltes Deckblatt und Innenausstattung | 995,- |
Einfache weiße Deckengarnitur mit Kissen | 50,- |
Weißes Talar (Sterbehemd) | 25,- |
Fachliche Dienstleistungen | |
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung Verstorbener am Sterbeort | 119,- |
Eine Überführung mit dem Bestattungswagen (innerhalb Südhessen) | 211,- |
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden sowie Hygienische Versorgung) | 75,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge, z.B.:
| 190,- |
Formalitäten zum Bestattungsantrag bei der Friedhofsverwaltung und Organisation zur Vorbereitung zur Durchführung der Erdbestattung auf dem Friedhof | 245,- |
Summe Eigenleistungen (inkl. MwSt.) | 1.910,- |
Friedhofsgebühren der Stadt Frankfurt | |
Erdreihengrab: für einen Sarg mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren | 1.182,- |
Erdbestattungsgebühr: Sargträger, Öffnen und Schließen der Grabstätte | 1.659,- |
Optional: Nutzung der Trauerhalle zur Trauerfeier auf dem Friedhof | 280,- |
Summe Friedhofsgebühren | 3.121,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Friedhofsgebühren (inkl. MwSt.) | 5.031,- |
Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit der Frankfurter Pietät Steffen Grossmann e.K., Am Ruhestein 4, 60529 Frankfurt am Main dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.
In unserer Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Erlesarg (F117) inkl. doppelten Deckblatt und Sarginnenausstattung sowie einem Grabkreuz dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Diese sind auch in unserer Sargausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.
Qualifizierte Bestatter im Trauerfall und bei der Vorsorge an Ihrer Seite.
Erledigung aller Behördengänge & Verwaltungsangelegenheiten.
Professionelle Trauerbegleitung und Hilfestellung im Trauerfall.
Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht & Angebotseinholung.
Die Erdbestattung (auch Körperbestattung genannt) ist eine bundesweit traditionelle Bestattungsform der Bestattungsdurchführung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen in einem Sarg auf einem Friedhof bestattet. Die Grabstätte wird direkt nach der Bestattung mit einem Grabkreuz namentlich gekennzeichnet, einige Zeit später erfolgt die Errichtung eines Grabmals. Auf einigen Friedhöfen werden auch anonyme Erdbestattungen durchgeführt. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen erfolgt die Erdbestattung auf kommunalen und kirchlichen Friedhöfen.
Bestattungskosten: Die Gebührenauflistung ist beispielhaft und zeigt zwei Bestattungsformen, mit den nach der derzeit gültigen Friedhofsgebührensordnung. Die dort dargestellten Gebühren werden direkt von der Stadt Frankfurt am Main erhoben.
Bestattungskosten (Beispiele) Quelle: Friedhofsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main |
Erdreihengrabstätte | Euro | Erdwahlgrabstätte | Euro | |
Bestattungsgebühr | 1.659,- | Bestattungsgebühr | 1.659,- | |
Reihengrabstätte (20 Jahre) | 1.182,- | Einzel-Erdwahlgrab (25 Jahre) | 1.855,- | |
Trauerhalle (Kategorie A) | 280,- | Trauerhalle (Kategorie A) | 280,- | |
Gesamtkosten * | 3.121,- | Gesamtkosten ** | 3.794,- |
* ohne Nutzung des Totenhauses (Kühlungskosten) - ** ohne Kremationskosten - Stand: 01.01.2025 |
Vorauserwerbe: Nutzungsrechte können zur Vorsorge für die Dauer von mindestens 5 Jahren verliehen werden.
Ruhefristen: Für Verstorbene, die in einem Sarg bestattet werden, betragen im Allgemeinen 20 Jahre.
Das Erdreihengrab: Die Nutzungsdauer von 20 Jahren ist nicht zu verlängern!
Das Erdwahlgrab: Die Nutzungsdauer von 25 Jahren kann verlängert werden!
Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 01.01.2025.
Ein Trauerfall kann ggf. eine finanzielle Herausforderung für die Hinterbliebenen sein. Die Bestattungskosten müssen bezahlt werden. Damit aus der emotionalen keine finanzielle Belastung wird, bieten wir unseren Auftraggeber eine unkomplizierte Möglichkeit der Bestattungsfinanzierung zwischen 3 bis maximal 36 Monaten an. Auf Wunsch können auch die Friedhofsgebühren für den Graberwerb und sonstige Nebenkosten wie beispielsweise Trauerfloristik in die Finanzierung aufgenommen werden. Eine separate Antragstellung ist nicht erforderlich. Alle diesbezüglichen Schritte werden unsererseits mit der Rechnungsstellung auf den Weg gebracht. Die Bestattungsfinanzierung setzt entsprechende Bonität voraus. Stellen Sie Ihre diesbezüglichen Fragen und wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten der Bestattungsfinanzierung auf.
Eigenleistungen: z.B.: Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Erledigung der Bestattungsformalitäten, usw.
Fremdleistungen: z.B.: Einäscherungsgebühren des Krematoriums, zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium, usw.
Gebühren: z.B.: Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Urnenbeisetzungsgebühren oder Erdbestattungsgebühren, Trauerhallennutzung, usw.
Fehlt einer der genannten Kostenblöcke ist die Kostenaufstellung für Frankfurt unvollständig! Es gibt immer wieder Angebote im Internet, die insbesondere zwingend notwendige Fremdleistungen und Friedhofsgebühren nicht nennen. Bleiben Sie daher bitte aufmerksam und prüfen vorliegende Bestattungskostenaufstellungen im eigenen Interesse sorgfältig! Ferner empfehlen wir sich ausschließlich an Bestattungshäuser zu wenden, die einen Ausbildungs- und Qualifikationsnachweis vorzeigen können!
Der Weg zum Hauptfriedhof in Frankfurt am Main
Beim Aufruf von Google Maps werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Anbieter, die Google Inc. gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Beim Aufruf von Google Maps werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Anbieter, die Google Inc. gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.