Zusammensetzung von Bestattungskosten in Frankfurt
Bestattungskosten in Frankfurt setzen sich grundsätzlich aus diesen 3 Kostenblöcken zusammen:
Eigenleistungen: z.B.: Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, die Aufbahrung bei der Abschiednahme, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Nutzung der Kühlungsräume, Erledigung der Bestattungsformalitäten, Planung und Betreuung der Trauerfeier, usw.
Fremdleistungen: z.B.: Blumenschmuck zur Trauerfeier, Trauerredner oder Trauerrednerin, Trauerdrucksachen, Traueranzeige in der Tageszeitung, Organist zum Orgelspiel, Einäscherungsgebühren des Krematoriums, usw.
Gebühren: z.B.: Sterbeurkunden, Leichenschauschein, Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Urnenbeisetzungsgebühren oder Erdbestattungsgebühren, Trauerhallennutzung, Grabverlängerungsgebühren, zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium, usw.
Fehlt einer der genannten Kostenblöcke ist die Kostenaufstellung für Frankfurt unvollständig! Es gibt immer wieder Angebote im Internet, die insbesondere zwingend notwendige Fremdleistungen und Friedhofsgebühren nicht nennen. Bleiben Sie daher bitte aufmerksam und prüfen vorliegende Bestattungskostenaufstellung im eigenen Interesse sorgfältig! Ferner empfehlen wir sich ausschließlich an Bestattungshäuser zu wenden, die einen Ausbildungs- und Qualifikationsnachweis vorzeigen können!
Bestattungskosten: Feuerbestattung in Frankfurt
Kostenaufstellung: Bestattungshaus und Krematorium sowie Friedhofsgebühren
Kosten Bestattungshaus | Euro |
---|---|
Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung | 395,- |
Einfache weiße Deckengarnitur und Kissen | 50,- |
Weißes Talar (Sterbehemd) | 25,- |
Eine biologisch abbaubare Urne zur Urnenbeisetzung | 90,- |
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung am Sterbeort | 119,- |
Eine Überführung mit dem Bestattungswagen (innerhalb Südhessen) | 211,- |
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden und Hygienische Versorgung) | 75,- |
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof (innerhalb BRD) | 95,- |
Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge, beispielsweise:
| 190,- |
Formalitäten zum Bestattungsantrag bei der Friedhofsverwaltung und dem Krematorium Organisation und Vorbereitung zur Durchführung der Urnenbeisetzung auf dem Friedhof | 245,- |
Summe Eigenleistungen Bestattungshaus (inkl. MwSt.) | 1.495,- |
Kosten im Krematorium | |
Gesetzlich vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchung zur zweiten Leichenschau | 61,- |
Einäscherung, inkl. aller Nebenleistungen im Krematorium | 534,- |
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.) | 595,- |
Friedhofsgebühren Frankfurt | |
Urnenreihengrab für eine Urne mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren | 479,- |
Urnenbeisetzungsgebühr: Urnenträger, sowie Öffnen und Schließen der Grabstätte | 1.046,- |
Optional: Nutzung der Trauerhalle zur Trauerfeier auf dem Friedhof | 280,- |
Summe Friedhofsgebühren | 1.805,- |
Gesamtsumme Bestattungshaus und Krematorium, sowie Friedhofsgebühren (inkl. MwSt.) | 3.895,- |
Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: weitere Sterbeurkunden, Gebühren für den Erwerb einer Grabstätte, Kühlungskosten, Todesbescheinigungen oder Trauerfloristik zur Trauerfeier. Wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit der Frankfurter Pietät Steffen Grossmann e.K., Am Ruhestein 4, 60529 Frankfurt am Main dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRB 50116 - Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.
Bestattungskosten in Frankfurt: Bestattungshaus, Krematorium und Friedhofsgebühren, zum ausdrucken.
Bestattungskostenaufstellungen
Eine grundlegende Entscheidung im Trauerfall ist die Bestattungsform und die Grabart. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit uns zu führen. Jede Bestattungsform und Grabart birgt Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig diese im Vorfeld eingehend zu besprechen, um dann eine Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Auf diese Weise erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten. Nutzen Sie unsere Angebotsanfrage:
Was kostet eine Bestattung in Frankfurt am Main?
Der Gesamtpreis einer Bestattung inklusive Friedhofsgebühren ist für Bestatter ohne Informationen über den beisetzenden Friedhof sowie der gewünschten Grabart nicht möglich. Dies liegt daran das jede Gemeinde oder Stadt über eine eigene Friedhofssatzung verfügt. Die Friedhofsgebührenordnung bestimmt alle Preise für erbrachte Leistungen auf den jeweiligen Friedhöfen. Die Friedhofskosten werden insbesondere durch den Neuerwerb einer Grabstätte oder die Verlängerung von Nutzungsrechten an einem Grab bestimmt. Folgerichtig kann ein Bestattungsunternehmen ohne Kenntnisse über den beisetzenden Friedhof diese Gebühren nicht kalkulieren.
Allerdings ist es jeder Pietät sehr wohl möglich Preise für seine Eigenleistungen im Vorfeld zu nennen. Wie beispielsweise die Kosten für einen Sarg, eine Urne oder die Erledigung von Bestattungsformalitäten, selbst die Kostenpauschale für Überführungsdienste innerhalb festgelegter Umkreise können genannt werden. Insbesondere Bestattungsartikel wie Särge, Urnen und Talare haben einen vom Friedhof unabhängigen festen Preis. Kurzum; jedes Bestattungsunternehmen kann all seine Beerdigungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikel im Vorfeld kalkulieren und in einer Preisliste für jeden Interessierten zugänglich veröffentlichen.
Wir als Frankfurter Pietät haben daher eine offene Preisliste und bieten eine eingehende Beratungsleistung. Sodass es jedem Interessierten sowie Trauernden möglich ist, sich ein eigenes Bild zu machen, zu vergleichen und eine bewusste Entscheidung für einen Bestatter oder anderen Fachbetrieben aus dem Bestattungswesen treffen zu können. Die Preise unserer Bestattungsdienstleistungen und Bestattungsartikel teilen wir Ihnen bereits verbindlich auf unserer Internetseite in der jeweiligen Rubrik mit. Alle Leistungen können im persönlichen Beratungsgespräch (auch bei Ihnen zu Hause) besprochen und beauftragt werden.
Bestattungskosten der Stadt Frankfurt am Main
Nach derzeit gültiger Friedhofsgebührenordnung
Bestattungskosten: Die Gebührenauflistung ist beispielhaft und zeigt vier Bestattungsformen, mit den nach der derzeit gültigen Friedhofsgebührensordnung. Die dort dargestellten Gebühren werden direkt von der Stadt Frankfurt am Main erhoben.
Bestattungskosten (Beispiele) Quelle: Friedhofsverwaltung der Stadt Frankfurt am Main |
Erdreihengrabstätte | Euro | Urnenreihengrabstätte | Euro | |
Bestattungsgebühr | 1.659,- | Beisetzungsgebühr | 1.046,- | |
Reihengrabstätte (20 Jahre) | 1.182,- | Urnen-Reihengrab (20 Jahre) | 479,- | |
Trauerhalle (Kategorie A) | 280,- | Trauerhalle (Kategorie A) | 280,- | |
Gesamtkosten * | 3.121,- | Gesamtkosten ** | 1.805,- | |
Erdwahlgrabstätte | Euro | Urnenwahlgrabstätte | Euro | |
Bestattungsgebühr | 1.659,- | Beisetzungsgebühr | 1.046,- | |
Einzel-Erdwahlgrab (25 Jahre) | 1.855,- | Urnenwahlgrab (25 Jahre) | 1.798,- | |
Trauerhalle (Kategorie A) | 280,- | Trauerhalle (Kategorie A) | 280,- | |
Gesamtkosten * | 3.794,- | Gesamtkosten ** | 3.124,- |
* ohne Nutzung des Totenhauses (Kühlungskosten) - ** ohne Kremationskosten - Stand: 01.01.2025 |
Vorauserwerbe: Nutzungsrechte können zur Vorsorge für die Dauer von mindestens 5 Jahren verliehen werden.
Ruhefristen: Für Verstorbene, die in einem Sarg oder in einer Urne bestattet werden, betragen im Allgemeinen 20 Jahre.
Die Grabmöglichkeiten der Stadt Frankfurt am Main
Wahlgrabstätten: Wahlgräber (auch Familiengräber genannt) sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahren und höchstens 40 Jahren verliehen werden kann und deren Lage gemeinsam mit dem Grabnutzungsberechtigten mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht wird. Diese Grabart kann für Feuerbestattungen und Erdbestattungen gewählt werden.
Reihengrabstätten: Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen sowie Urnenbeisetzungen, wie der Name dieser Grabart bereits andeutet werden diese Gräber der Reihe nach innerhalb eines festgelegten Grabfeldes belegt und im Trauerfall nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt. Das Nutzungsrecht bei Reihengräbern kann im Gegensatz zu Wahlgräbern nicht verlängert und ferner darf in einem Reihengrab grundsätzlich nur eine Person bestattet werden.
Urnenwände: In Urnenwänden (auch Kolumbarien genannt) werden Kammern als Urnenwahlgrabstätten in verschiedenden Ausführungen in der Friedhofssatzung angeboten. Meistens kann eine Urnenkammer mit zwei Urnen belegt werden. Die Nutzungsberechtigten können die Urnenverschlußplatte für die Urnenkammer bei einem Steinmetz beschriften lassen.
Rasengrabstätten: Rasengräber können als Wahl- und Reihengräber für Sarg- und Urnenbestattungen erworben werden. In einer als Grabfeld ausgewiesneen Rasenfläche ohne individuelle durch die jeweilige Familie vorgenommene Grabbepflanzung sind persönlich gestaltete Grabplatten erdbündig im Boden eingelassen.
Trauerhain: Trauerhaine bieten die Möglichkeit der Naturbestattungen unter Bäumen. Es stehen Urnenwahlgrabstätten wie auch Urnenreihengrabstätten zur Verfügung. Bei den Wahlgrabstätten wird eine beschriftete, einheitliche Grabplatte bündig in den Boden am Bestattungsbaum eingelassen. Bei Reihengrabstätten bringt die Friedhofsverwaltung an dem Bestattungsbaum eine beschriftete Namenstafel an.
Anonyme Bestattungen: Diese Bestattungsform ist in einem Reihengrab für Erdbestattungen sowie als Urnenbeisetzung bei Feuerbestattungen in einer als Grabfeld ausgewiesenen Rasenfläche möglich. Eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung ist nicht möglich. Jedoch kann eine Trauerfeier in der Trauerhalle erfolgen und die Urne oder der Sarg wird infogledessen an einem unbekannten Tag unter Ausschluß der Öffentlchkeit durch die Friedhofsverwaltung beigesetzt. An den anonymen Grabfeldern sind Denkmäler platziert an denen Blumenschmuck für die Verstorbenen abgelget werden kann. Die Ablage von Blumen auf der Rasenflächen ist untersagt und werden konsequent von den Friedhofsmitarbeitern an das vorgesehene Denkmal verlegt.
Friedhofssatzungen der Stadt Frankfurt am Main
Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 01.01.2025.